Der englische Begriff Leasing „to lease“ bedeutet so viel wie, was „etwas mieten“ oder „pachten“. Beim Leasing handelt es sich um Form der Finanzierung, bei der ein Gegenstand zur Nutzung vom Leasinggeber, gegen die Zahlung eines Entgeltes, dem Leasingnehmer überlassen wird. Dabei wird zwischen dem direkten und indireken Leasing unterschieden. Beim indirekten Leasing ist das Finanzinstitut der Leasinggeber. Beim direkten Leasing hingegen ist der Leasinggeber der Hersteller. Grundsätzlich sind die Gegenstände des Leasing entweder mobile oder immobile Gegenstände. Der Leasingnehmer muss im Leasing an den Leasinggeber eine Gebühr, die sog. Leasinggebühr, entrichten. Sie deckt die Kosten der Herstellung, der Versicherung sowie die Kosten der Herstellung.
Zudem wird ein Gewinnaufschlag zu gunsten des Leasinggebers hinzuaddiert. Das Leasing unterscheidet sich vom Grundsatz her nur maginal von der Miete. Jedoch werden beim Leasing die Wartungs- und Instandsetzungskosten auf den Leasingnehmer abgewälzt. Ein Vertrag über das Leasing wird immer für einen bestimmten Zeitraum, meist mehrere Jahre, abgeschlossen. Nach ablauf dieser Frist, muss das Leasinggut an den Leasinggeber zurück gegeben werden. Jedoch kann der Leasingnehmer im Anschluss an diese Frist das Leasinggut auch kaufen. Da Gewerbetreibende die Leasinggebühr steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen, wird das Leasing von zum Beispiel Kraftfahrzeugen, die Gewerblich genutzt werden, oft angewand. In den letzten wurde das Leasing auch immer mehr für den Privatkunden aktraktiv, besonders im Bereich des KFZ-Leasings.
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