Factoring bietet mit der Übernahme des Delkredere (Ausfallrisiko) einen Schutz, den eine normale Finanzierung nicht bietet. Mit dem Forderungsankauf hat das Factoringinstitut das volle Ausfallrisiko übernommen, sofern es sich um echtes Factoring handelt. Diese Versicherungsfunktion tritt nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers ein. Das Factoringinstitut muss die Forderung gerichtlich geltend machen, sofern sie rechtlich Bestand hat. Für den rechtlichen Bestand der Forderung steht der Factoringkunde gerade. In der Praxis bedeutet dies: Nur wenn die Leistung vertragsgerecht (einwandfrei, zeitgerecht und auftragsgemäß) vom Factoringkunden erbracht worden ist, trägt das Factoringinstitut das Ausfallrisiko.
Ein Insolvenzrisiko für die Leistungsträger in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft (Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Sozialämter) ist sehr gering bzw. kann nahezu ausgeschlossen werden. Insofern spielt die Versicherungsfunktion beim Factoring für die Leistungserbringer eine untergeordnete Rolle. Im Falle der Rechnungen an Privatpersonen und Zuzahlungen für Leistungen kann eine Insolvenz (Privatinsolvenz) eher vorkommen. Der Ankauf dieser Rechnungen wird aber oftmals von den Factoringinstituten ausgeschlossen bzw. ist mit höheren Gebühren verbunden.
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