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Finanzierungsfunktion Glossar aus dem Factoring und Leasing

Was ist eine Finanzierungsfunktion und was bringt sie?

Der Factoring-Kunde erhält durch den Verkauf seiner offenen Forderungen sofort Liquidität. Diese richtet sich nach der Umsatzhöhe und der Auszahlungsvereinbarung. In der Regel sehen die Vereinbarungen eine Sofortauszahlung und Auszahlungsquote zwischen 80% und 90% der verkauften Forderungen vor. Die restlichen 10% bis 20% (Sicherheitseinbehalt) werden frei, sobald der Abnehmer des Kunden gezahlt hat. Der Factoring-Kunde wird damit so gestellt, als würden nahezu alle seine Kunden am gleichen Tag den Rechnungsbetrag überweisen.

Ein Vorteil den ein Kreditinstitut nicht bietet: Ein Kreditinstitut wird wegen der unkalkulierbaren Risiken im Rahmen eines Kontokorrentkredites eine so hohe Kreditlinie nicht zulassen. Die Obergrenzen für einen Kontokorrentkredit (Zessionskredit, Sicherungsabtretung) liegen bei vielen Kreditinstituten bei rund 40% des monatlichen Umsatzes. Insofern kann über Factoring zusätzliche Liquidität ins Unternehmen fließen, um weiteres Wachstum zu finanzieren. Die Finanzierung entwickelt sich parallel zum Umsatz (umsatzkongruente Finanzierung) und ist somit von bestehenden Kreditlinien unabhängig.

Die Gründe für die unterschiedliche Bewertung zwischen dem Zessionskredit eines Kreditinstituts (ca. 40% des Umsatzes) und einer Finanzierung über Factoring (ca. 90% des Umsatzes) sind mannigfaltig.

Das Factoringinstitut hat einen guten Einblick in die Forderungsbuchhaltung des Kunden und ist über den werthaltigen Forderungsbestand laufend informiert. Gutschriften oder Stornierungen (Forderungsabzüge) werden bemerkt und führen zu einer automatischen Anpassung bei der nächsten Auszahlung. Die Leistungserbringung und deren Qualität sind für das Factoringinstitut transparent und nachvollziehbar.

Das Kreditinstitut ist im Gegensatz dazu auf die Darstellung des Kunden angewiesen, welche in zeitlichen Abständen erfolgt. Zeitnahe und aktuelle Informationen liegen in der Regel den Kreditinstituten nicht vor, da sie ihre Bonitätsprüfung in zeitlichen Abständen auf betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Kreditoren- und Debitorenlisten und Bilanzen (Rating) beschränken.

Das Factoringinstitut erkennt dagegen sehr schnell die Werthaltigkeit der Rechnungen und die Zahlungsfähigkeit der Abnehmer. Der Forderungsankauf über ein Factoringinstitut ist gegenüber dem Zessionskredit weniger risikobehaftet. Im Falle einer Insolvenz hat das Factoringinstitut Vorrang vor einer allgemeinen Forderung eines Kreditinstituts aus einem Zessionskredit, da das Factoringinstitut die Einzelforderung und den Ankauf dieser Einzelforderung nachweisen kann (Bargeschäft). Ein Kreditinstitut mit einer Globalzession kann die Einzelforderung nicht nachweisen, und es handelt sich auch nicht um ein Bargeschäft, weil Leistung und Gegenleistung zeitlich und in der Höhe nicht übereinstimmen. Insofern muss sich das Kreditinstitut im Falle einer Insolvenz mit der Insolvenzquote aus der Insolvenzmasse zufrieden geben.

Die Leistungsträger (Kranken-, Pflegekassen, Sozialämter) lassen sich angesichts knapper Kassen Zeit beim Bezahlen der Forderungen. Die Leistungserbringer der Sozial- und Gesundheitswirtschaft müssen teilweise bis zu 70 Tage auf ihr Geld warten. Alternativen zum klassischen Kontokorrentkredit, wie Factoring, gewinnen daher an Bedeutung und können diese Lücke schließen.