Der Ankauf einzelner ausgesuchter Forderungen vor Fälligkeit bezeichnet man als Forfaitierung. Im Gegensatz dazu werden beim Factoring alle aus Verkäufen oder Dienstleistungen entstehenden Forderungen laufend abgetreten. Wie beim "echten Factoring", verzichtet der Käufer dabei auf Regressmöglichkeiten bei Ausfall der Forderung. Bei der Gebührenkalkulation wird dieses Risiko berücksichtigt. Lediglich für den Rechtsbestand der Forderung haftet der Verkäufer, also dafür, das eine Dienstleistung vertragskonform erbracht oder die Ware in einwandfreiem und ordnungsgemäßem Zustand geliefert wurde.
Dabei wir die Forfaitierung, je nach Dienstleister, bereits ab einer Einzelforderungshöhe von ca. € 30.000 angeboten. Dabei können die Laufzeiten auch deutlich über die üblichen 120 Tage für das Foctoring im Auslandsbereich hinaus gehen.
Die Forfaitierung stellt somit eine ideale Ergänzung zum Factoring dar. Gerade bei höheren Rechnungsbeträgen speziell gegenüber ausländischen Debitoren die frühzeitig liquidiert werden sollen, ist die Forfaitierung das Mittel der Wahl.
Die gleichen Vorteile, wie beim Factoring, ergeben sich für den Verkäufer der Forderung:
Liquidität, Verbesserung der Bilanzkennzahlen und Risikoschutz.
Wir sorgen für Transparenz im Internet. Neutrale Informationen sind unser Anliegen, damit Sie einen objektiven Überblick erhalten.
So legen wir die Basis für eine gewinnbringende Entscheidung auf checkup-factoring.de.